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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14   

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https://dejure.org/2014,43988
OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14 (https://dejure.org/2014,43988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 (https://dejure.org/2014,43988)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - 2 M 119/14 (https://dejure.org/2014,43988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II AufenthG § 60a
    Abschiebung; Belastungsstörung, posttraumatische; Erkrankung, psychische; Gutachten, fachärztliches; Reiseunfähigkeit; Suizidgefahr; Vollstreckungshindernis, inlandsbezogenes; Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Ausländers auf eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung im Falle einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Ausländers auf eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung im Falle einer posttraumatischen Belastungsstörung

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 21.01.2014 - 3 B 476/13

    Zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung als Abschiebungshindernis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Da die einschlägigen fachärztlichen bzw. psychologischen Gutachten wesentlich auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (VGH BW, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 -, Juris RdNr. 7; SächsOVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 -, Juris RdNr. 5; Middeke, Posttraumatisierte Flüchtlinge im Asyl- und Abschiebungsprozess, DVBl. 2005, 150 ).

    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt, die schon längere Zeit zurückliegen, ist eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (SächsOVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - a.a.O. RdNr. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - BVerwG 10 C 8.07 -, Juris RdNr. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden (fach-)ärztlichen Stellungnahme oder eines (fach-)ärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen dürfte, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, Juris RdNr. 9).

    Denn der Duldungsanspruch erlischt ebenso wie die Aussetzung selbst (vgl. § 60a Abs. 5 Satz 1 AufenthG) mit der Ausreise (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - a.a.O. RdNr. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Für den Anordnungsanspruch einer Sicherungsanordnung genügt dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (Beschl. d. Senats v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 -, Juris RdNr. 8 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 - a.a.O. RdNr. 5) kann auch eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt, die schon längere Zeit zurückliegen, ist eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (SächsOVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - a.a.O. RdNr. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - BVerwG 10 C 8.07 -, Juris RdNr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99

    Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Da die einschlägigen fachärztlichen bzw. psychologischen Gutachten wesentlich auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (VGH BW, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 -, Juris RdNr. 7; SächsOVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 -, Juris RdNr. 5; Middeke, Posttraumatisierte Flüchtlinge im Asyl- und Abschiebungsprozess, DVBl. 2005, 150 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 19 B 352/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Die Frage, ob Maßnahmen bei der Gestaltung der Abschiebung - wie ärztliche Hilfe und Flugbegleitung - ausreichen, um der auf einer psychischen Erkrankung beruhenden ernsthaften Suizidgefahr wirksam zu begegnen, lässt sich erst aufgrund einer möglichst fundierten und genauen Erfassung des Krankheitsbildes und der sich daraus ergebenden Gefahren beantworten; eine abstrakte oder pauschale Zusicherung von Vorkehrungen wird dem gebotenen Schutz aus Art. 2 Abs. 2 GG nicht gerecht (OVG NW, Beschl. v. 09.05.2007 - 19 B 352/07 -, Juris RdNr. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Damit erfüllt sie die Anforderungen nicht, die nach der Rechtsprechung des Senats an die Glaubhaftmachung einer Krankheit als rechtliches Abschiebungshindernis zu stellen sind (vgl. Beschl. v. 08.02.2012 - 2 M 29/12 -, Juris RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (BayVGH, Beschl. v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 -, Juris RdNr. 21).
  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den

    Aus den Symptomen kann nicht rückgeschlossen werden, dass ein Trauma stattgefunden hat (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 752; Steller in: Sonderheft für Gerhard Schäfer, NJW-Beilage 2002, S. 69, 71; Ebert/Kindt, VBlBW 2004, 41; OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris - VGH München, Beschl. v. 28.09.2006 - 19 CE 06.2690 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2008 - A 11 K 4941/07 - InfAuslR 2008, 323).

    Da die fachärztlichen Gutachten auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 - InfAuslR 2000, 435; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - juris - OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris RdNr. 7) eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d.h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).

    Hiernach genügen die psychologischen Stellungnahmen vom 11.09.2014, 30.10.2014 und 26.05.2015 nicht, um entsprechend den im Beschluss des Senats vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 - dargestellten Grundsätzen einen Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung zu begründen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16

    Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.) kann eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d.h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Vater nach der Anerkennung der

    Für den Anordnungsanspruch einer Sicherungsanordnung genügt dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (OVG LSA, Beschluss vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17

    Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris RdNr. 7) eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d.h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).

    Hiernach genügen die vorgelegten psychologischen Stellungnahmen, auch in Verbindung mit der amtsärztlichen Stellungnahme vom 17.01.2017, nicht, um nach den im Beschluss des Senats vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 - dargestellten Grundsätzen einen Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung zu begründen.

  • VG Augsburg, 18.02.2015 - Au 3 S 15.50060

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Asylantrag Pakistan;

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis i.S.v. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist auch dann auszugehen, wenn sich die Erkrankung des Ausländers gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, B.v. 1.12.2014 - 2 M 119/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.10.2007 - 24 CE 07.484 - juris Rn. 21).

    Der Antragsteller ist insoweit gemäß § 82 Abs. 4 AufenthG zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Duldung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit (vgl. OVG LSA, B.v. 1.12.2014 - 2 M 119/14 - juris Rn. 8 f.).

  • VG Stuttgart, 19.06.2018 - A 11 K 13255/17

    Anforderungen an die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung;

    Aus den Symptomen kann nicht rückgeschlossen werden, dass ein Trauma stattgefunden hat (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 752; Steller in: Sonderheft für Gerhard Schäfer, NJW-Beilage 2002, S. 69, 71; Ebert/Kindt, VBlBW 2004, 41; OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris - VGH München, Beschl. v. 28.09.2006 - 19 CE 06.2690 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2008 - A 11 K 4941/07 - InfAuslR 2008, 323).

    Da die fachärztlichen Gutachten auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 - InfAuslR 2000, 435; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - juris - OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris -).

  • VG Stuttgart, 12.11.2018 - A 11 K 2527/17

    Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Aus den Symptomen kann nicht rückgeschlossen werden, dass ein Trauma stattgefunden hat (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 752; Steller in: Sonderheft für Gerhard Schäfer, NJW-Beilage 2002, S. 69, 71; Ebert/Kindt, VBlBW 2004, 41; OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris - VGH München, Beschl. v. 28.09.2006 - 19 CE 06.2690 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2008 - A 11 K 4941/07 - InfAuslR 2008, 323).

    Da die fachärztlichen Stellungnahmen auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 - InfAuslR 2000, 435; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - juris - OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris -).

  • VG Augsburg, 16.06.2021 - Au 9 K 21.30392

    Unbegründete Asylklage - Einzelfall - Yoruba in Nigeria

    Aus den Symptomen kann nicht rückgeschlossen werden, dass ein Trauma stattgefunden hat (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 752; Steller in: Sonderheft für Gerhard Schäfer, NJW-Beilage 2002, S. 69, 71; Ebert/Kindt, VBlBW 2004, 41; OVG SA, Beschluss vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris - BayVGH, B. v. 28.09.2006 - 19 CE 06.2690 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2008 - A 11 K 4941/07 - InfAuslR 2008, 323).

    Da die fachärztlichen Stellungnahmen auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (vgl. VGH BW, B. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 - InfAuslR 2000, 435; SächsOVG, B. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - juris - OVG SA, B. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris -).

  • VG Stuttgart, 11.12.2015 - A 11 K 1904/15

    Subsidiärer Schutz bei Amtswalterexzess - Abschiebungsschutz wegen PTBS

    Aus den Symptomen kann nicht rückgeschlossen werden, dass ein Trauma stattgefunden hat (vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 4. Aufl., S. 752; Steller in: Sonderheft für Gerhard Schäfer, NJW-Beilage 2002, S. 69, 71; Ebert/Kindt, VBlBW 2004, 41; OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2008 - A 11 K 4941/07 - InfAuslR 2008, 323).
  • VG Stuttgart, 27.10.2022 - A 4 K 1894/22

    Erforderlichkeit eines traumatischen Ereignisses bei posttraumatischer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17

    Abschiebungsschutz wegen psychischer Erkrankung

  • VG München, 11.03.2016 - M 12 S7 16.50200

    Abschiebungshindernis wegen konkreter Suizidabsicht

  • VG Oldenburg, 15.03.2021 - 1 A 1506/18

    Namibia: keine geschlechtsspezifische Verfolgung für Transgender Frauen;

  • VG Stuttgart, 14.10.2016 - A 11 K 698/16

    Asylanerkennung einer iranischen Staatsangehörigen; Abschiebungsverbot wegen

  • VG Magdeburg, 26.04.2016 - 4 B 116/16

    Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Sätze 3, 4 AufenthG

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